AGB

der Fa. 40 mm – Ihr Tischtennispartner (für Tischtennistischvermietung)

Fa. 40 mm – Ihr Tischtennispartner, vertreten durch den Inhaber Bernd Krey, Bahnhofstr. 86, 74405 Gaildorf

Die Fa. 40 mm – Ihr Tischtennispartner (nachfolgend 40 mm) bietet die Vermietung von Tischtennistischen, die sich in der von ihr betriebenen Tischtennishalle in der Bahnhofstr. 86 in 74405 Gaildorf befinden, an. Weiter bietet 40 mm die Vermietung von Tischtennistischen mit Trainingseinheit an. Hierfür sowie für die diesbezüglich zwischen 40 mm und deren Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen(im Folgenden „AGB“).

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. 40 mm erbringt ihre vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem einer Buchung zugrunde liegenden Angebot von 40mm. Sofern in einem Angebot von 40 mm Bestimmungen vorgesehen  sind, die im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, so gehen insoweit die Bestimmungen in dem Angebot im Zweifelsfall der betreffenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. 40 mm behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

§ 2 Vertragsschluss

1.Soweit nachstehend oder im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend erklärt, stellt das Leistungsangebot von 40 mm stets allein die unverbindliche Einladung an den Kunden dar,  40 mm durch eine Buchungsanfrage ein Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die betreffende Leistung zu den angebotenen Konditionen zu unterbreiten. Jede Buchungsanfrage des Kunden bedarf daher einer Bestätigung durch 40 mm, damit ein Vertrag zwischen dem Kunden und 40 mm über die Leistung zustande kommt, bezüglich derer der Kunde eine Buchungsanfrage gestellt hat. 40 mm steht es frei, Buchungsanfragen abzulehnen.

2.Miete von Tischtennistischen

Tischtennistische können zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten mit oder ohne Trainingseinheit gemietet werden.

3. Buchung einzelner Zeiteinheiten

Buchungen von Tischtennistischen mit oder ohne Trainingseinheit zu einzelnen Zeiteinheiten können ausschließlich über das Online-Buchungssystem auf der Website von 40 mm unter www.40mm.info über die Plattform timify vorgenommen werden. Im Rahmen des Online-Buchungssystems stellt der dort abrufbare Belegungskalender das Angebot von 40 mm dar, die danach in den dort angegebenen Zeiträumen verfügbaren Tischtennistische mit oder ohne Trainingseinheit zu den jeweils angegebenen Preisen zu mieten. Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und 40 mm über die von dem Kunden ausgewählten Tischtennistische mit oder ohne Trainingseinheit zu den ausgewählten Zeiten und zu den dem Kunden im Zuge des Buchungsvorgangs mitgeteilten Preisen kommt mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs zustande, der mit erfolgreicher Durchführung des Online-Bezahlungsvorgangs durch den Kunden erfolgt. Mit Durchführung der Bezahlung seiner Auswahl erklärt der Kunde insoweit die Annahme des Angebots von 40 mm. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere also auch bis zum Abschluss des Online-Buchungsvorgangs, keine Vorabreservierung der von ihm im Zuge des Buchungsvorgangs ausgewählten Tischtennistischen ggf. inklusive Trainingseinheit zu den von ihm ausgewählten Zeiten erfolgt mit der Folge, dass diese Tischtennistische zu den betreffenden Zeiten nicht von anderen Kunden gebucht werden könnten. Es besteht daher prinzipiell die Möglichkeit, dass ein Kunde mit 40 mm einen Vertrag über die Miete von Tischtennistischen schließt, die ein anderer Kunde im Rahmen eines Buchungsvorgangs zu denselben Zeiten bereits ausgewählt hat, ohne jedoch den Buchungsvorgang abgeschlossen und somit seinerseits mit  40 mm einen Mietvertrag bezüglich der Plätze geschlossen zu haben.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungen von 40 mm

1. Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Tischtennistischen verpflichtet sich 40 mm, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Tischtennistische zu den vereinbarten Zeiten und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen Nutzung zu überlassen. Durch den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Tischtennistischen mit Trainingseinheit verpflichtet sich 40 mm, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Tischtennistische zu den vereinbarten Zeiten und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB unter Durchführung einer Trainingseinheit zu überlassen Eine Einweisung oder Anleitung des Kunden bezüglich der Nutzung der Tischtennistische, insbesondere bezüglich seiner körperlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung der Tischtennistische, ist ebenso wenig Gegenstand der insofern von 40 mm geschuldeten Leistungen, wie eine Beaufsichtigung des Kunden und etwaiger Mitspieler und/oder Begleiter des Kunden sowie der von diesen mitgebrachten Sachen.

2. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Einzelfall schuldet 40 mm nicht die Reservierung eines Tischtennistisches ggf. samt Durchführung einer Trainingseinheit für einen bestimmten Zeitraum zugunsten eines Kunden, solange mit diesem diesbezüglich noch kein Vertrag gem. Ziffer 2 dieser AGB geschlossen wurde.

3.Hat der Kunde einen bestimmten Tischtennistisch ggf. mit Trainingseinheit gebucht und ist es 40 mm infolge einer Doppelbuchung oder aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, ihm diesen für den vereinbarten Zeitraum zu überlassen, so kann  40 mm dem Kunden in dem vereinbarten Zeitraum einen anderen Tischtennistisch derselben Kategorie ggf. unter Durchführung einer Trainingseinheit zuweisen und dadurch ihre vertragliche Leistungspflicht gegenüber dem Kunden erfüllen. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von 40 mm zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen, nicht von 40 mm zu vertretende behördliche Maßnahmen und dergleichen), ist 40 mm für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.

4. Sollte 40 mm neben der Überlassung von Tischtennistischen Leistungen ohne zusätzliche Vergütung (wie z.B. die Überlassung von Tischtennisbällen) zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung. 40 mm ist berechtigt, solche Zusatzleistungen nach vorheriger Ankündigung innerhalb angemessener Frist zu ändern, einzustellen oder künftig nur noch gegen Vergütung anzubieten.

§ 4 Nutzungsregeln für die Tischtennisplatten, Verantwortlichkeit des Kunden für eigene Gesundheit

1. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede sportliche Betätigung Risiken von Verletzungen birgt. Dies betrifft ganz besonders den Hochleistungssport. Der Kunde nimmt diese typischerweise mit sportlicher Betätigung im Allgemeinen und mit einer solchen im Rahmen des Hochleistungssports im Besonderen verbundene Verletzungsgefahr bei der Inanspruchnahme der Leistungen von 40 mm bewusst und eigenverantwortlich in Kauf.

2. Der Kunde ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass ihm allein infolge seiner körperlichen Betätigung im Rahmen der Nutzung der Tischtennishalle, also unabhängig von dem Zustand der genutzten Tischtennishalle, keine Beeinträchtigung oder Beschädigung seines Körpers, seiner Gesundheit oder an seinem Eigentum oder sonstigen seiner Vermögensgegenstände entsteht.

3. Die Kunden sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Nutzung der Tischtennishalle verpflichtet und haben insofern alles zu unterlassen, was andere Kunden über das bei vereinbarungsgemäßer, angemessener und vernünftiger Nutzung der Tischtennishalle und sportlicher Betätigung übliche Maß hinaus beeinträchtigt.

4. Die Tischtennishalle darf nur mit Hallenschuhen betreten bzw. bespielt werden. 40 mm ist andernfalls berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Tischtennishalle zu verweigern. Der Kunde hat die von ihm genutzten Tischtennistische und die Tischtennishalle nach Ablauf der jeweiligen Mietzeit in dem Zustand zu hinterlassen, wie er sie vorgefunden hat. Etwaige Beschädigungen und sonstige Mängel der Anlagen, die der Kunde feststellt, hat er 40 mm unverzüglich, spätestens unverzüglich nach Ablauf der Mietzeit, innerhalb derer er die Beschädigung / den Mangel festgestellt hat, zur Kenntnis zu bringen.

5. Ergänzend gelten für den Aufenthalt des Kunden in der Tischtennishalle von 40 mm die für diese zum Schutze der sich dort aufhaltenden Personen sowie der Anlage selbst und der sich dort befindlichen Sachen geltenden und dort in ihrer jeweils aktuellen Fassung bekannt gemachten Verhaltens-bzw. Nutzungsregeln.

§ 5 Preise und Bezahlung

1. Die Höhe der von dem Kunden an 40 mm für die Leistungserbringung zu zahlenden Preise bestimmt sich jeweils nach dem Angebot von 40 mm, aufgrund dessen der Vertrag mit dem Kunden gemäß § 2 dieser AGB zustande gekommen ist. Sollte ein Preis im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart sein, steht 40 mm ein solcher in Höhe der zum Zeitpunkt der zugrundeliegenden Buchungsanfrage des Kunden geltenden Preislisten von 40 mm zu. Sofern und soweit von 40 mm nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt und nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart, zur Vorleistung und somit zur Vorkasse verpflichtet. Der vom Kunden zu entrichtende Preis ist wie folgt zur Zahlung fällig:

2.1Der Preis für Einzeleinheiten für die Nutzung der Tischtennistische ggf. mit Trainingseinheit ist regelmäßig vollständig im Voraus zu leisten. Bei Buchungen von Einzeleinheiten für die Nutzung der Tischtennistische über das Online-Buchungssystem nimmt der Kunde ein entsprechendes Angebot von 40 mm in dem von ihm ausgewählten Umfang durch Bezahlung des ausgewiesenen Gesamtmietpreises an (vgl. § 2 Ziff. 1 dieser AGB), sodass in diesem Fall der entsprechende Mietpreis jeweils mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist. In sonstigen Fällen der Buchung von Einzeleinheiten ist der vereinbarte Preis jeweils vollständig spätestens bis zum Beginn des betreffenden Nutzungs-bzw. Leistungszeitraums zu zahlen.

3. Grundsätzlich entfällt die mit Vertragsschluss begründete Zahlungspflicht des Kunden nicht insoweit, wie er einen gebuchten Tischtennistisch nicht nutzt; insofern wird auf die Regelung unter §  8 Ziff. 3 dieser AGB verwiesen. Ebenso wenig hat der Kunde einen Anspruch auf Überlassung des betreffenden Tischtennistisches für die volle gebuchte Dauer, wenn er eine fällige Zahlung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bis zum Beginn des vereinbarten Nutzungszeitraums leistet und 40 mm ihm insoweit die Überlassung der Anlage berechtigterweise verweigert.

4. Der Kunde kann gegen Forderungen von 40 mm mit eigenen Forderungen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm aufgrund derselben Buchung, aufgrund derer 40 mm ihre Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer von 40 mm zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von 40 mm erbrachten Leistungen zustehen.

§ 6 Gewährleistung

1. 40 mm gewährt dem Kunden die Nutzung der gebuchten Tischtennistische im vereinbarten Umfang und nach Maßgabe dieser AGB. 40 mm wird dem Kunden hierzu die betreffenden Tischtennistische in einem Zustand überlassen, der zur eigenverantwortlichen Ausübung des Tischtennissports in üblicher Weise geeignet ist.

2. Unbeschadet der gesetzlichen Ausschlussgründe bei Kenntnis und grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von einem Mangel, bestehen Gewährleistungsansprüche auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von den geschuldeten Eigenschaften und der geschuldeten Beschaffenheit der von  40 mm erbrachten Leistungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Geeignetheit der Tischtennistische, bei Schäden, die nach Überlassung der betreffenden Tischtennistische an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Nutzung bzw. Handhabung der Tischtennistische durch den Kunden oder von ihm mitgebrachte Personen entstehen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die zum Zeitpunkt der betreffenden Buchung nicht vorausgesetzt und von 40 mm nicht zu vertreten sind.

3. Soweit eine Leistung von 40 mm nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem Kunden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird 40 mm die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Preis durch Erklärung gegenüber 40 mm für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem die geschuldete Nutzbarkeit der Anlage infolge ihrer Mangelhaftigkeit in vorstehendem Sinne nicht nur unerheblich gemindert ist. Sollte eine Mängelbeseitigung fehlschlagen oder ist eine solche unverhältnismäßig teuer oder 40 mm aus anderen Gründen nicht zumutbar, ist der Kunde unbeschadet seines Minderungsrechts berechtigt, die betreffende Buchung zu kündigen und nach Maßgabe der unter § 7 dieser AGB getroffenen Regelungen Schadensersatz zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt.

4. Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres nach Beendigung der betreffenden Mietzeit. Für Schadensersatzansprüche des Kundenwegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn 40 mm grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Überlassung des betreffenden Tischtennistisches Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betreffenden Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahren ab ihrer Entstehung.

§ 7 Haftung

1. Die Haftung von 40 mm aus Vertrag und Delikt beschränkt sich auf.

a. Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz;

b. Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen;

c. Schäden infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. oben unter §  6 Ziff. 4); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden ist dabei regelmäßig die einfache Höhe des Preises der betreffenden Leistung anzusehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insofern ausgeschlossen, insbesondere haftet 40 mm nicht darüber hinaus für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von 40 mm. 40 mm haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kundenhandelt.

§ 8 Laufzeiten, Kündigung, Stornierung, Nichtwahrnehmung und Übertragung von Buchungen

1.Bei den über die zeitweise Überlassung bzw. Nutzung von Anlagen zwischen dem Kunden und 40 mm geschlossenen Verträgen handelt es sich jeweils um für einen festen Zeitraum geschlossene und somit befristete Miet-bzw. Nutzungsverträge. Somit können solche Verträge von den Vertragspartnern vorzeitig nur durch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden. Ein solcher wichtiger Grund ist für 40 mm insbesondere gegeben, wenn der Kunde erheblich gegen die Nut-zungsregeln gem. § 4 dieser AGB verstößt oder er erklärt, diese Regeln bei Nutzung der Anlagen nicht beachten zu wollen. Aus seiner Risikosphäre stammende Gründe (Krankheit, Urlaub, Ortswechsel o. ä.), die den Kunden an der Nutzung gebuchter Anlagen hindern, stellen regelmäßig keinen den Kunden zur fristlosen Kündigung berechtigen-den wichtigen Grund dar. .Hat der Kunde den Preis für Leistungen im Voraus gezahlt, die vereinbarungsgemäß erst nach Wirksamwerden einer Kündigung erbracht werden sollten, werden ihm die entsprechenden Zahlungen gemäß den gesetz-lichen Vorschriften von 40 mm erstattet. Etwaige 40 mm in einem solchen Fall gegenüber dem Kunden zustehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

2. Kann oder möchte der Kunde eine Buchung nicht antreten, ohne dass insoweit ein ihn zur Kündigung des betreffenden Vertrags berechtigender Grund vorliegt, und zeigt er dies 40 mm vor Beginn des betreffenden Zeitraums an(„Stornierung“ einer Buchung), kann 40 mm dem Kunden unter Fortbestand seiner mit Vertragsschluss begründeten Zahlungsverpflichtung im gleichen Umfang Ersatzzeiträume zur Nutzung derselben oder einer gleichwertigen Anlage anbieten. Kann 40 mm dem Kunden in dem Fall keinen solchen Ersatzzeitraum anbieten, den der Kunde wahrnehmen kann oder möchte, entfällt hierdurch die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

3. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen entfällt die Verpflichtung des Kunden, den für eine Einzeleinheit vereinbarten Preis zu zahlen, nicht dadurch, dass er gebuchte Anlagen im vereinbarten Zeitraum nicht nutzt bzw. nicht in Anspruch nimmt, ohne dass die betreffende Buchung wirksam gekündigt oder aus anderem Grunde aufgehoben wurde. Es steht dem Kunden jedoch frei nachzuweisen, dass 40 mm infolge einer anderweitigen Vermietung der Anlage im betreffenden Zeitraum Einnahmen erzielt oder infolge der unterbliebenen Nutzung der Anlage Aufwendungen erspart hat, die sich 40 mm insoweit auf den vereinbarten Preis anzurechnen hat.

4. Der Kunde kann sein mit Abschluss eines entsprechen-den Vertrages erworbenes Recht, eine Anlage nach Maßgabe dieser AGB zu nutzen, an Dritte übertragen. 40 mm ist nur verpflichtet, einem solchen Dritten die entsprechende Nutzung zu gewähren, wenn der Kunde 40 mm über die Übertragung der Buchung sowie die Identität desjenigen informiert, auf den die Buchung übertragen wurde, oder aber der betreffende Dritte 40 mm gegenüber nachweist, dass ihm die betreffende Buchung von dem Kunden übertragen wurde.

§ 9 Datenschutzinformation

1. 40 mm verarbeitet die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden personenbezogenen Daten des Kunden(Name, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen, insbesondere auch die Bankverbindung) als Verantwortlicher im Sinne der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die zur Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden verarbeitet, um das Vertragsverhältnis anzubahnen bzw. durchzuführen. Eine Änderung dieser Zwecke ist nicht geplant.

3. Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist Art.6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, mithin der Vertrag zwischen 40 mm und dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kundenverarbeitet werden, werden von 40 mm gemäß steuer-und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von zehn Kalenderjahren nach Vertragsende gespeichert.

5. Der Kunde kann von den ihm zustehenden Rechten gemäß DS-GVO jederzeit Gebrauch machen.

§ 10 Sonstiges

1. Der Erfüllungsort für die Leistungen von 40 mm ist der Ort der Anlage, derjenige für bargeldlose Zahlungen des Kunden ist der Sitz von 40 mm. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen 40 mm und dem Kunden sowie etwaige im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2.Soweit der Kunde bei Abschluss des betreffenden Vertrages mit  40 mm als Unternehmer, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen  40 mm und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten stets das für den Sitz von 40 mm zuständige Gericht zuständig.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die ausdrückliche Absicht der Parteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschließen. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.